CTG-Kontrollen
Ergänzend zu den anderen Vorsorgeuntersuchungen kommt zum Ende der Schwangerschaft oder bei Überschreitung des Entbindungstermines die CTG-Kontrolle (bei gegebener Indikation) hinzu.
Bei der CTG-Kontrolle werden die kindliche Herzfrequenz und die Gebärmutteraktivität aufgezeichnet. Diese Messung wird in der Regel in meiner Praxis durchgeführt, wenn es die Situation erfordert, auch bei Ihnen zu Hause.
Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse.